rettungsgasse autobahn
rettungsgasse autobahn

Rettungsgasse

In der Verkehrsordnung aufgenommen wurde die Pflicht zur Bildung einer sogenannten Rettungsgasse

Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse freizumachen. Bei zwei Fahrstreifen ist sie in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden.

Das Gesetz aus dem Jahr 2012 soll dazu beitragen, Menschenleben zu retten, da im Notfall keine Zeit verloren werden darf. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder.

Änderung/Korrektur vorschlagen

Unsere Redaktion ist bemüht, aktuelle und korrekte Informationen zu veröffentlichen. Trotzdem können Fehler passieren oder Informationen unvollständig sein. Falls du Vorschläge zur Verbesserung dieses Artikels hast, bedanken wir uns dafür, dass du uns diese übermittelst!

Schließen
Tipps und weitere Infos