hund winter
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Regeln und Pflichten für Hundehalter

Damit der Urlaub entspannt wird, gilt es einige Dinge zu berücksichtigen, wenn du in Tirol mit deinem Hund unterwegs bist


Häufchen entsorgen:

Die üblichen Regeln gelten bei einem Urlaub mit Hund auch in Tirol. Dies betrifft allen voran die Kot-Mitnahme, d.h. das Häufchen deines vierbeinigen Begleiters sofort in einem "Sackerl" aufzunehmen und im nächsten Mülleimer zu entsorgen. Für alle öffentlichen Anlagen und landwirtschaftlichen Flächen ist dies in Tirol gesetzlich vorgeschrieben.

Entlang vieler Spazierwege sind auch Spender mit diesen Plastiktüten zu finden. Wird das Häufchen nicht entsorgt, drohen Hundehaltern Strafen bis zu 1.820,00 Euro.


Leinen- bzw. Maulkorbpflicht:

Seit Ende Jänner 2020 gilt für alle Gemeinden Tirols im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde auf jeden Fall mit Leine und Maulkorb zu führen.

Über die neue Landesregelung hinaus haben die Gemeinden die Möglichkeit, zusätzlich auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinen- oder Maulkorbpflicht zu verordnen. Bitte informiere dich über die entsprechenden Gemeindeverordnungen.


Öffentliche Verkehrsmittel:

In fast allen Verkehrsmitteln werden Hunde gerne mitgenommen, überall herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht. Nähere Details dazu findest du im entsprechenden Artikel.


Was braucht man noch?

  • Kennzeichnung durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder Mikrochip
  • EU-Heimtierausweis (Pet Passport) mit gültiger Tollwutimpfung
  • Hundeleine und Maulkorb (Voraussetzung für Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln)
  • Hundehaftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Zeckenzange, Jodlösung zur Desinfektion, Verbandsmaterial als Notfallapotheke empfohlen
  • Alles, was nötig ist, damit dein Hund sich wohlfühlt (Lieblingsdecke, Spielzeug...)

Weitere Informationen zu Einreise aus Drittländern außerhalb EU, EWR und Schweiz, zur Tollwutimpfung etc. findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit].


Bitte konsultiere zudem die Gemeindeverordnung der jeweiligen Destination: Die einzelnen Gemeinden haben nämlich die Möglichkeit, eigene Regelungen festzulegen.

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