Die Ganzjahres-Rodelbahn “Alpbachtaler Lauser-Sauser” befindet sich beim Lauserland am Wiedersberger Horn
Bildergalerie: Alpbachtaler Lauser-Sauser
Der Alpine Coaster im Alpbachtal, der "Lauser-Sauser", befindet sich beim Lauserland, einem beliebten Erlebnisspielplatz unterhalb der Bergstation der Wiedersbergerhornbahn, auf 1.850 m Meereshöhe. Hier startet ein Erlebnis der speziellen Art, eine Ganzjahres-Rodelbahn auf Schienen.
Die Daten können sich sehen lassen: Die insgesamt 1.420 m lange Bahn überwindet 134 Höhenmeter und auf dieser Strecke auch Österreichs höchsten Kreisel von 18 Metern. In den rund 8 Minuten Fahrzeit erreichst du dabei Geschwindigkeiten von über 40 Stundenkilometern.
Ein Fotopoint und eine Geschwindigkeitsmessung machen die Fahrt mit dem "Alpbachtaler Lauser-Sauser" zu einem unvergesslichen Erlebnis - auch im Winter, wenn sich die Landschaft in ein weißes Märchenland verwandelt. Kinder ab 8 Jahren und einer Körpergröße von 1,30 m dürfen alleine fahren, Kinder ab 3 Jahren dürfen als Beifahrer mitfahren.
Kontaktinfos
- Bergstation Wiedersbergerhorn (1.850 m ü.d.M.) - 6236 - Alpbach
- +43 5336 5233
- info@alpbacher-bergbahnen.at
Öffnungszeiten
Trotz sorgfältiger Kontrolle können wir keine Gewähr für die Korrektheit der bereitgestellten Daten übernehmen.
Eintritt
Alpbachtaler Lauser-Sauser - 1 Fahrt:
8,50 € Erwachsene
7,50 € Jugendliche (16-18 Jahre)
6,00 € Kinder und Jugendliche (8-15 Jahre)
5,50 € Kinder als Beifahrer (3-7 Jahre)
Ermäßigung für 4-er Blöcke
----------------------------------------
Kombikarte (1 Fahrt mit Wiedersbergerhornbahn):
31,00 € Erwachsene
22,50 € Jugendliche (16-18 Jahre)
16,00 € Kinder und Jugendliche (8-15 Jahre)
15,50 € Kinder als Beifahrer (3-7 Jahre)
4,00 € Erinnerungsfoto
Mehr Infos
Der Alpbachtaler Lauser-Sauser ist im Sommer und im Winter in Betrieb und orientiert sich an den Saisonen der Wiedersbergerhornbahn, geschlossen im Frühling (April bis Ende Mai) und im Herbst (Anfang November bis Weihnachten). Das Lauserland selbst ist nur im Sommer geöffnet.
Saisonsstart Winter 2024/25 am 21. Dezember, Sommer 2025 im Mai bzw. Juni.
Änderung/Korrektur vorschlagen